Rechtsbeistand mit Kompetenz und Vertrauen

Setzen Sie auf meine Expertise und Erfahrung, um Ihre Rechte zu schützen und Ihre Interessen zu vertreten.

TATIGKEITSSCHWERPUNKTE:

Mietrecht

Betreuungsrecht

Forderungsmanagement

TATIGKEITSSCHWERPUNKTE:

Mietrecht

Betreuungsrecht

Forderungsmanagement

Rechstanwalt Lutz Sicher

Als erfahrener Rechtsanwalt berate und vertrete ich Sie kompetent in allen rechtlichen Belangen. Nach Studium an der Freien Universität Berlin und Referendariat ließ ich mich 2002 selbstständig als Rechtsanwalt nieder.
In meiner Kanzlei setze ich mich mit ganzer Kraft dafür ein, für meine Mandanten stets die bestmögliche Lösung zu erzielen – sowohl bei außergerichtlichen Verhandlungen als auch bei einer eventuell notwendigen gerichtlichen Vertretung.

Mein Ziel ist es, Ihnen durch fachliche Exzellenz den bestmöglichen rechtlichen Beistand zu gewährleisten. Ich freue mich darauf, Sie professionell zu beraten und zu vertreten.

Leistungsspektrum

Ich decke ein breites Spektrum an Rechtsgebieten ab, mit einem Schwerpunkt auf Zivilrecht und insbesondere Mietrecht. Im Forderungsrecht begleite ich Sie von der Durchsetzung bis zur Realisierung Ihrer Ansprüche.
Ein zentrales Element meiner Tätigkeit ist das Betreuungsrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt ist. Gemäß § 1896 BGB wird für volljährige Personen, die aufgrund von psychischen Erkrankungen oder körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen ihre Angelegenheiten nicht vollständig selbst regeln können, ein Betreuer vom Betreuungsgericht bestellt.


Als Ihr Anwalt bin ich nicht nur für rechtliche Fragen da, sondern übernehme auch die Betreuung als unterstützende Maßnahme, die stets im Interesse des Betroffenen liegt und keinesfalls als Entmündigung verstanden werden sollte. Diese verantwortungsvolle Aufgabe führe ich unter der Aufsicht des für den Wohnort des Betroffenen zuständigen Betreuungsgerichts aus.
Für eine individuelle Beratung und Antworten auf Ihre Fragen zu meinen Leistungen kontaktieren Sie mich gerne.

Rechstanwalt Lutz Sicher

Als erfahrener Rechtsanwalt berate und vertrete ich Sie kompetent in allen rechtlichen Belangen. Nach Studium an der Freien Universität Berlin und Referendariat ließ ich mich 2002 selbstständig als Rechtsanwalt nieder.
In meiner Kanzlei setze ich mich mit ganzer Kraft dafür ein, für meine Mandanten stets die bestmögliche Lösung zu erzielen – sowohl bei außergerichtlichen Verhandlungen als auch bei einer eventuell notwendigen gerichtlichen Vertretung.

Mein Ziel ist es, Ihnen durch fachliche Exzellenz den bestmöglichen rechtlichen Beistand zu gewährleisten. Ich freue mich darauf, Sie professionell zu beraten und zu vertreten.

Leistungsspektrum

Ich decke ein breites Spektrum an Rechtsgebieten ab, mit einem Schwerpunkt auf Zivilrecht und insbesondere Mietrecht. Im Forderungsrecht begleite ich Sie von der Durchsetzung bis zur Realisierung Ihrer Ansprüche.
Ein zentrales Element meiner Tätigkeit ist das Betreuungsrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt ist. Gemäß § 1896 BGB wird für volljährige Personen, die aufgrund von psychischen Erkrankungen oder körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen ihre Angelegenheiten nicht vollständig selbst regeln können, ein Betreuer vom Betreuungsgericht bestellt.

Als Ihr Anwalt bin ich nicht nur für rechtliche Fragen da, sondern übernehme auch die Betreuung als unterstützende Maßnahme, die stets im Interesse des Betroffenen liegt und keinesfalls als Entmündigung verstanden werden sollte. Diese verantwortungsvolle Aufgabe führe ich unter der Aufsicht des für den Wohnort des Betroffenen zuständigen Betreuungsgerichts aus.
Für eine individuelle Beratung und Antworten auf Ihre Fragen zu meinen Leistungen kontaktieren Sie mich gerne.

Sollten Sie anwaltliche Beratung und/oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen für eine persönliche oder telefonische Besprechung zur Verfügung. Über Ihren Anruf zwecks Vereinbarung eines Gesprächstermins würde ich mich sehr freuen. Selbsverständlich können Sie mich auch schriftlich per Brief, Telefax oder Email kontaktieren, siehe dazu unter Kontakt.

Die Rechtsanwaltsgebühren sind durch das Rechtsan-waltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt, können aber auch individuell ausgehandelt werden. Wir informieren Sie vorab über die Anwaltskosten und mögliche Gerichtskosten. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf staatliche Hilfe bei den Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.