
Tätigkeitsschwerpunkte
• Mietrecht
• Betreuungsrecht
• Forderungsmanagement
Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr
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Mein Name ist Lutz Sicher. Gebürtig aus Bremen, bin ich nach Studium an der Freien Universität Berlin und anschließendem Referendariat seit 2002 als selbständig niedergelassener Rechtsanwalt in Berlin-Wilmersdorf mit entsprechender Berufserfahrung tätig. Unter der Prämisse, das bestmögliche Ergebnis zu erreichen, vertrete ich Sie gerne anwaltlich sowohl außergerichtlich als auch, sofern es notwendig ist, vor Gericht und würde mich über Ihre Beauftragung freuen.
Sollten Sie anwaltliche Beratung und/oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen für eine persönliche oder telefonische Besprechung zur Verfügung. Über Ihren Anruf zwecks Vereinbarung eines Gesprächstermins würde ich mich sehr freuen. Selbsverständlich können Sie mich auch schriftlich per Brief, Telefax oder Email kontaktieren, siehe dazu unter Kontakt.
Büroadresse: Pariser Straße 45, 10719 Berlin
Telefon: 030 / 859 10 16 (Beste Zeiten für Anrufe: Montag – Freitag von 9 – 17 Uhr, im Bedarfsfall stehe ich Ihnen selbstverständlich auch darüberhinaus zur Verfügung)
Telefax: 030 / 881 59 80
Email: lutzsicher@ra-sicher.de
Facebook: Facebook
Mein Name ist Lutz Sicher. Gebürtig aus Bremen, bin ich nach Studium an der Freien Universität Berlin und anschließendem Referendariat seit 2002 als selbständig niedergelassener Rechtsanwalt in Berlin-Wilmersdorf mit entsprechender Berufserfahrung tätig. Unter der Prämisse, das bestmögliche Ergebnis zu erreichen, vertrete ich Sie gerne anwaltlich sowohl außergerichtlich als auch, sofern es notwendig ist, vor Gericht und würde mich über Ihre Beauftragung freuen.
Die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts sind gesetzlich geregelt, so dass man vor bösen Überraschungen gefeit ist. Grundsätzlich bestimmen sie sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), können aber auch vereinbart werden. Vor Tätigwerden informiere ich Sie gerne über die zu erwartenden Anwalts-kosten, gegebenfalls auch über die Kosten, die bei Gericht entstehen können. Wer die Voraussetzungen dafür erfüllt, hat Anspruch auf staatliche Bewilligung von Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe für die Kosten der Rechtsverfolgung, näheres dazu unter hier
Grundsätzlich arbeite ich in allen Rechtsgebieten sowohl gerichtlich wie außergerichtlich. Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Zivilrecht, in dem ich vor allen mietrechtliche Mandate bearbeite. Weiter behandle ich alle Gebiete des Forderungs-rechts, beginnend bei der Geltendmachung von Forderungen bis zu ihrer Beitreibung, erforderlichenfalls mit Mitteln der Zwangsvollstreckung.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte Betreuungsrecht, dazu ein Auszug aus § 1896 BGB:
„Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt da
Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.“
Sollten Sie oder ein Angehöriger betreuungsrechtlich betroffen sein, stehe ich Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Ich führe selber auch Betreuungen, die ich als Hilfe bzw. Unterstützung für den Betroffenen betrachte, keinesfalls als Entmündigung, was leider oft so gesehen wird. Die Tätigkeit als Betreuer wird übrigens unter Aufsicht des Betreuungsgerichts geführt, also des für den Wohnsitz des Betroffenen zuständigen Amtsgerichts.
Darüberhinausgehende Fragen zu meiner Tätigkeit beantworte ich Ihnen gerne, sprechen Sie mich einfach an.
Die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts sind gesetzlich geregelt, so dass man vor bösen Überraschungen gefeit ist. Grundsätzlich bestimmen sie sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), können aber auch vereinbart werden. Vor Tätigwerden informiere ich Sie gerne über die zu erwartenden Anwalts-kosten, gegebenfalls auch über die Kosten, die bei Gericht entstehen können. Wer die Voraussetzungen dafür erfüllt, hat Anspruch auf staatliche Bewilligung von Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe für die Kosten der Rechtsverfolgung, näheres dazu unter hier
Die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts sind gesetzlich geregelt, so dass man vor bösen Überraschungen gefeit ist. Grundsätzlich bestimmen sie sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), können aber auch vereinbart werden. Vor Tätigwerden informiere ich Sie gerne über die zu erwartenden Anwalts-kosten, gegebenfalls auch über die Kosten, die bei Gericht entstehen können. Wer die Voraussetzungen dafür erfüllt, hat Anspruch auf staatliche Bewilligung von Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe für die Kosten der Rechtsverfolgung, näheres dazu unter hier
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